Sie benötigen keinen Wohnsitz in Dubai oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, um eine Firma in einem der Emirate oder in einer der Freihandelszonen gründen zu können. Gleiches gilt für den Geschäftsführer der neuen Firma. Je nach Anforderungen der zuständigen Lizenzbehörde müssen Sie allerdings dafür Sorge tragen, dass der auf der Lizenz genannte Geschäftsführer nach Abschluss der Gründung eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die Vereinigten Arabischen Emirate (Residence Visa) beantragt. Dabei ist zu beachten, dass der Geschäftsführer wenigstens alle sechs Monate einmal in die Emirate einreist, damit das Residence Visa seine Gültigkeit behält.
Muss ich einen Wohnsitz in Dubai oder den übrigen Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) haben, um dort eine Firma gründen zu können?
Weitere häufig auftretende Fragen unserer Mandanten
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